-Verleih erfolgt nur bei Vorlage eines höherwertigen Pfandes
-Die Zinsen betragen 5% Monatlich und sind ohne weitere Absprache zum ersten fällig.
-Nach 3 Monaten überfälliger Zinsen wird das Pfanditem einbehalten.
-Entsprechende Nachweise über falsch getätigte Überweisungen sind vom Kunden vorzulegen und zu klären.
-Geliehenes Gold und fällige Zinszahlungen müssen pünktlich zum vereinbarten Termin Überwiesen werden, bei Überziehung
verdoppelt sich der Zins bis Tilgung.